Re: sturer nachbar


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Abgeschickt von Bolanger am 08 Mai, 2008 um 18:14:58:

Antwort auf: sturer nachbar von Gabi Siebke am 05 Mai, 2008 um 19:50:29:

Hallo,

erstmal muss sich der Nachbar austoben. Sie können ihm nämlich nichts verbieten, was er noch nicht getan hat. Wollen Sie ihn etwa anzeigen oder Ärger machenm nur weil er etwas angekündigt hat, was er ggf. eh nicht in die Tat umsetzt?

Erstmal müssen die Rinder da stehen. Wenn es Sie beruhigt, dann klären Sie doch mal beim Bauamt, als was dieses Land offiziell ausgewiesen ist. Wenn es innerhalb eine Ortschaft ist und als Wohngebiet ausgewiesen ist, dann darf da vielleicht ein Hund rumlaufen, aber eben keine Rinderherde im landwirtschaftlichen Sinne. Wenn dem nicht so ist, dann darf doch Ihr Nachbar mit seinem Grundstück machen, was er will. Oder möchten Sie sich verbieten lassen, grünen Rasen zu pflanzen, nur weil dem Nachbarn der Anblick von grauem Beton besser gefällt?

: Hallo und guten Abend,
: wir haben folgendes Problem. Unser Grundstücksnachbar ist durch ein Flurbereinigungsverfahren außer Rand und Band geraten. Er besizt einen Streifen ausgeschriebenes Bauland von Breite 6m. Dieser war seit dem wir hier sind mit Birken bewachsen. Diese hat er nach Bekanntgabe der Flurbreinigung aus geldlichen Ausgleichsgründen ansägen lassen. Sein Streifen ist ca 200 m lang. Nach dem ersten Kahlschlag ( ca 50m) haben wir das Umweltamt gefragt ob das rechtens ist was er tut. Der Baumbestand ist schließlich über 50 Jahre alt und dient als Windbrecher. Nun ist er so sauer auf uns das er uns angekündigt hat Rinder direkt auf unsere Grenze zu setzen. Unser Wohnhaus ist von der Grenze ca. 3m enfernt. Unser Flächennutzungsplan sagt aus das 22m neben uns noch Bauland ausgeschrieben ist. Ich will folgendes wissen. Welche Maßnahmen muss ich ergreifen um dieses zu vereiteln. Ich habe mehrmalig versucht mit unserem Grundstücksnachbarn zu reden und nicht nur üebr die Rinderhaltung. Der ist nur sturr und ein alter Stenkerkopp der nichts mehr zu tun hat als andere zu ärgern.
: Wer hat da draussen eine fachliche Auskunft für mich??





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