Re: Ärger mit Großbaustelle


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Abgeschickt von Bolanger am 08 Mai, 2008 um 18:19:00:

Antwort auf: Ärger mit Großbaustelle von Veldboer am 04 Mai, 2008 um 20:02:20:

Wenden Sie sich ans Bauamt bzw. Grundbuchamt. Wenn Sie ein Miteigentum an dem Weg haben, dann bestimmen Sie meist auch, wer den Weg nutzen darf. Für sowas gibt es Einträge im Grundbuch, in denen dann drin steht, wem der Weg gehört und wer welches Mitspracherecht hat.

Wenn Ihnen damals von Ihrem Bauträger nur gesagt wurde, dass der Weg Ihnen gehört, der Weg aber im >Kaufvertrag nicht erwähnt wurde, dann haben Sie vermutlich schlechte Karten. Denn dann hat Ihr Bauträger einfasch etwas zugesagt, was Sie nicht überprüft haben.

Gruß,

Bolanger


: Hallo,
: wir sind eine Eigentümergemeinschaft mit 10 Reihenhäusern. Nun wurde von einem anderen Bauträger hinter unserer Reihe eine weitere Reihe gebaut. Der Weg, der zwischen beiden Reihen entlangführt, wurde uns damals als reiner Personenweg verkauft. Nun wurde vom anderen Bauträger aber eine Zufahrt zu einem Parkplatz über diesen Weg geführt. Wir haben aber zu 1/3 Miteigentum an dem Weg und wir wurden in diese Planung nicht einbezogen. Nun würden wir gerne wissen, wie wir dagegen vorgehen können, bzw. wer für solche Dinge beratend zuständig ist.

: Danke

: Sina Veldboer





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