Re: Abriß Schwarzbauten


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Abgeschickt von nadie am 09 Mai, 2008 um 14:07:08:

Antwort auf: Abriß Schwarzbauten von franc am 09 Mai, 2008 um 13:18:34:

Einen Preis in Höhe des Bodenwertes abzüglich der Abbruchkosten würde ich auch gut finden, wenn ich Grünland brauche.
Ansonsten ist der Käufer eines Schwarzbaus selbst schuld...
Die Duldungschancen sinken, wenn Sie den uralten Verstoss jetzt durch einen neuen weiter vertiefen wollen und der Bauaufsichtsbehoerde zudem einen beinahe zwingenden Anlass geben, jetzt taetig zu werden.
S. auch den link + die zwei darin enthaltenen Weitwerführungen.
: Hallo zusammen,

: ich könnte ein 500m2-Grundstück sehr günstig erwerben.
: Im Grundbuch ist es als landwirtschaftliche Nutzfläche eingetragen. Seit ca. 40 Jahren befindet sich aber darauf ein Schwarzbau (Splittersiedlung). Seit 30 Jahren existiert eine Beseitigungsanordnung für dieses Gebäude und auch für die gebäude der benachbarten Grundstücke. Aber aut Nachbarn "ist nie was" gekommen oder ein Abriß vollzogen worden.
: Das Haus mit 80 m2 ist eigentlich unbewohnbar eklig, aber teilerschlossen, mit gastank, Strom, Wasser. Die Straße zum Häuschen ist nicht erschlossen.

: Mein Frage an euch wäre.
: Kann durch den Besitzerwechsel nun die Beseitigungsanordnung vollzogen werden, sprich realisiert werde (wenn nötig gewaltsam)?

: erhöhe ich meine Duldungschancen wenn ich das Haus innen aushöhle und bis auf die Grundmauern komplett neu aufbaue und es als Freizeithäuschen nutze?

: Wie ist das generell geregelt mit illegal errcihteten Gebäuden auf landwirtschaftlicher Nutzfläche ?

: Danke für Eure Unterstützung!





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