Re: leuchtreklame auf mietswohnung


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Abgeschickt von Nadie am 09 Mai, 2008 um 14:13:47:

Antwort auf: leuchtreklame auf mietswohnung von melle am 09 Mai, 2008 um 12:08:49:

Werbeanlagen in richtigen Industriegebieten sind in NRW in großem Umfang genehmigungsfrei. Daher muss die Bauaufsichtsbehoerde die Pläne auch nicht unbedingt kennen - das kann der Eigentümer auch allein.
In echten Industriegebieten dürfen ja sowieso nur Betriebsinhaber sowie Aufsichts- und Bereitschaftspersonal wohnen (§ 9 BauNVO), von denen man annimmt, dass sie nicht viel gegen ihren Arbeitgeber haben, sondern das berufsbedingt hinnehmen.
Wenn Sie die Bauaufsicht jetzt ordentlich alarmieren, wird ihr Vermieter/Eigentümer erklären müssen, ob/wie Sie dort legal hereingekommen sind.

Vorher würde ich an Ihrer Stelle noch einmal kraftvoll nachdenken, ob Sie evtl. im Glashaus sitzen...

: hallo. wir wohnen über einer spielhalle im industriegebiet.das ganze gebäude hat ein flachdach. wir sind die einzigsten mieter und auch mit einem flachdach. jetzt zu meiner frage : unser vermieter montiert gerade eine riesen leuchtreklame auf das dach unserer wohnung.wir waren gerade beim bauamt im rathaus und die sagten das wäre genehmigt aber es hat sich keiner angeschaut noch wussten sie nicht das die wohnung vermietet sei und schickten uns wieder weg wir sollten uns einen anwalt nehmen und es selbst lösen. wie kann ich sowas genehmigen wenn ich es nicht mal gesehen habe? und was kann ich tun? es werden vorallem die arbeiten von laien gemacht. ich kann nie mehr wieder auf meiner terrasse sitzen und grillen weil es mich anstrallt und ich angst habe das bei einem starken wind es runter fällt und wo möglich noch was passiert da ich auch ein sohn habe. wenn mir jemand helfen könnte wäre ich sehr dankbar vorallem gegen die behörden hab ich einen hals das die so unachtsam sind.





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