Re: Abweichung von der Baugenehmigung


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Abgeschickt von Nadie am 09 Mai, 2008 um 14:17:46:

Antwort auf: Re: Abweichung von der Baugenehmigung von Bolanger am 08 Mai, 2008 um 18:00:52:

: Lassen wir mal die Praxis, dass das Bauamt nicht prüfen kommt außen vor und nehmen an, ich würde erwischt.

Das hätte sogar den Vorteil, dass Sie sich auch gleich die Gebäudeversicherung sparen könnten, weil die Versicherung bei einem Schwarzbau ganz schnell leistungsfrei ist.
Im Ernst: Schwarzbauen hat noch ein paar andere überraschende Folgen, die man der Vollständigkeit halber mal bedenken sollte (s. Link). Die Bußgelder für Schwarzbauen sind da schon fast vernachlässigbar.



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