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Abgeschickt von Christoph am 09 Mai, 2008 um 15:35:52

Guten Tag

Ein Bekannter verkauft sein Freizeit-Grundstück (321 m²) ein paar Kilometer entfernt und dort steht eine sehr kleine Hütte. Die Hütte ist jedoch nicht eingetragen und es gibt nix schriftliches. Die Hütte (c.a. 10 m²) steht allerdings schon seit 38 Jahren dort und niemand hat sich beschwert. In einem vorläufigen Kaufvertrag steht, dass das Grundstück frei von jeglichen Belastungen ist, weiterhin existiert auch kein Baulastenverzeichniss.

Frage:
Kaufe ich die KAtze im Sack oder brauchte man vor 1970 keine Hütte beantragen?

Viele Grüße



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