Abgeschickt von H. Winkl am 29 Juli, 2004 um 22:57:18:
Lieber Forumsbenutzer,
Ein Haus verfügt über eine Kelleraußentreppe (einläufig, an einer Kelleraußenwand). Das Haus wird an die Baulinie gebaut.
Die Kelleraußentreppe (von 0 auf -2.7) überschreitet mit ihrer Breite die Baulinie. Ist das zulässig (Bayern)? Worauf kann man sich berufen?
Danke für Hilfe
Winkl