Darf eine Kelleraußentreppe die Baulinie überschreiten?


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Abgeschickt von H. Winkl am 29 Juli, 2004 um 22:57:18:

Lieber Forumsbenutzer,

Ein Haus verfügt über eine Kelleraußentreppe (einläufig, an einer Kelleraußenwand). Das Haus wird an die Baulinie gebaut.

Die Kelleraußentreppe (von 0 auf -2.7) überschreitet mit ihrer Breite die Baulinie. Ist das zulässig (Bayern)? Worauf kann man sich berufen?

Danke für Hilfe
Winkl


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