Abgeschickt von Chris am 12 Mai, 2008 um 09:52:35
Hi
Ich habe begonnen auf meinem Grundstück einen Pool zu bauen . Ich bin auf einer Seite etwa 120cm von der
Grundstücksgrenze entfernt .
Nun kam mein Nachbar und erklärte mir das ich gefälligst
nach §7 NbauO 300 cm Abstand zu halten hätte .
Da es sich aber bei einem Pool nicht um ein Gebäude handelt sondern um eine besondere bauliche Anlage denke
ich das ich nach § 12a diesen Abstand nicht halten muss .
Wer weiss genaues ? Wer kann helfen ?
Danke im vorraus