Zaunbau


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Abgeschickt von Holger S. Manske am 13 Mai, 2008 um 10:08:31

Hallo,

wir haben auf einem rechteckigen Hanggrundstück 2007 ein Haus gebaut. Hinter unserem Grundstück steht bereits ein Haus, das aufgrund der Hanglage höher gelegen ist. Da dort zwei kleine Kinder wohnen, haben wir die Bewohner (Mieter) angesprochen, dass wir hier doch ein Absturzrisiko für die Kinder sehen und daher das Ziehen eines Zaunes für sinnvoll erachten. Daraufhin sprachen die Mieter den Vermieter an, der sich aber nicht rührte. Daraufhin hat der Mieter nun selbst einen Zaun gezogen und bittet uns um Übernahme der Materialkosten.
Kann jemand die Rechtslage erläutern?

Für eine kurze Rückantwort wäre ich sehr dankbar und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Holger Manske



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