Seecontainer als Garage


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Abgeschickt von Ralf am 13 Mai, 2008 um 10:49:49

Hallo!
Ich komme aus dem Kreis um Köln und habe ein kleines Grundstück in einem reinen Wohngebiet gemietet und darauf einen 30m³ Seecontainer gestellt. Auf dem Grundstück stehen seit Jahrzehnten lauter Garagen, die teilweise schon zusammengebrochen sind und nicht schön aussehen. Mein Container war deshalb schon fast eine optische Bereicherung.
Nun hat sich ein Nachbar beschwert und ich war heute morgen beim Amt. Lange Rede, kurzer Sinn: Der Container an sich sei baugenehmigungsfrei, da bis 30m³. Die Aufstellung und Nutzung als Möbellager oder Garage sei aber im reinen Wohngebiet nicht zulässig. Als Garage nur dann, wenn ich in unmittelbarer Nachbarschaft wohnen würde.
Theoretisch ist es also möglich, daß ein unmittelbarer Nachbar diesen Container dort aufstellt und ihn nutzt oder an jemanden fremd vermietet. Da ich aber 6 km weiter wohne, darf ich das nicht.
Ist diese Willkür der Stadt zulässig?

Grüße
Ralf




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