Re: Seecontainer als Garage - Nachtrag


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Abgeschickt von Ralf am 13 Mai, 2008 um 12:00:50

Antwort auf: Seecontainer als Garage von Ralf am 13 Mai, 2008 um 10:49:49:

Ich habe etwas gefunden, was die Aussagen der Stadt unterstützt. Die sagen nämlich, daß vor der Entscheidung, ob etwas genehmigungsfrei oder genemigungspflichtig ist, das bundesweit einheitliche Bauplanungsrecht steht.
Dieses sagt aus, daß in reinen Wohngebieten nur Wohngebäude etc etc erlaubt sind und "Garagen sind nur für den durch die zugelassene Nutzung verursachten Bedarf zulässig."
Definiere ich meinen Container als Garage, muß ich nachweisen, daß ich auch ein Haus da habe und die Garage dafür nutze.

Aaaber: Für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger und solcher Gewerbetreibender, die ihren Beruf in ähnlicher Art ausüben, sind ... Räume zulässig.

Ich bin Fotograf und somit Freiberufler. Also dürfte ich doch jetzt meine Gegenstände, die zur Ausübung dieses Berufes notwendig sind (Leinwände, Requisiten etc) dort lagern, oder?

Wer kann helfen?




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