Re: Seecontainer als Garage


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Abgeschickt von Bolanger am 13 Mai, 2008 um 12:21:00:

Antwort auf: Seecontainer als Garage von Ralf am 13 Mai, 2008 um 10:49:49:

Hallo,

warum sollten Garagen in einem Wohngebiet nicht zulässig sein? Sie können die Container-Garage ja an den netten Nachbarn nebenan vermieten, ich wüsste nicht, dass da ein Gesetz gegen spricht.
Normalerweise sind Garagen aber genehmigungspflichtig, egal ob die nun aus Holz, Stein oder Stahl sind. Der Container verliert seine Stellung als mobiler Container, wenn er langfristig da stehen soll.
Sie werden also um eine Genehmigung nicht herum kommen. Wenn sie den als Garage genehmigen, dann muss er auch als solche genutzt werden, also zur Unterstellung von Fahrzeugen und nicht als Möbellager. Wenn sie den als Möbellager deklarieren, dann ist das eine gewerbliche Nutzung, das geht nicht in einem Wohngebiet. Wenn Sie den Container als Hobby-Raum deklarieren, oder als Garten-Hütte zur Nutzung des Grundstücks, dann dürfte das wohl Ok sein.

Ist aber nur die Meinung eines Nicht-Juristen.

Gruß,

Bolanger

: Hallo!
: Ich komme aus dem Kreis um Köln und habe ein kleines Grundstück in einem reinen Wohngebiet gemietet und darauf einen 30m³ Seecontainer gestellt. Auf dem Grundstück stehen seit Jahrzehnten lauter Garagen, die teilweise schon zusammengebrochen sind und nicht schön aussehen. Mein Container war deshalb schon fast eine optische Bereicherung.
: Nun hat sich ein Nachbar beschwert und ich war heute morgen beim Amt. Lange Rede, kurzer Sinn: Der Container an sich sei baugenehmigungsfrei, da bis 30m³. Die Aufstellung und Nutzung als Möbellager oder Garage sei aber im reinen Wohngebiet nicht zulässig. Als Garage nur dann, wenn ich in unmittelbarer Nachbarschaft wohnen würde.
: Theoretisch ist es also möglich, daß ein unmittelbarer Nachbar diesen Container dort aufstellt und ihn nutzt oder an jemanden fremd vermietet. Da ich aber 6 km weiter wohne, darf ich das nicht.
: Ist diese Willkür der Stadt zulässig?

: Grüße
: Ralf





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