Re: Zaunbau


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Abgeschickt von Bolanger am 13 Mai, 2008 um 12:30:48:

Antwort auf: Zaunbau von Holger S. Manske am 13 Mai, 2008 um 10:08:31:

Hallo,

in den meisten Bundesländern sind die Grundstückseigentümer verpflichtet, Ihr Grundstück ortsüblich einzufrieden. Wenn sich keiner der Eigentümer dazu allein in der lage sieht, dann wird der Zaun auf die Grenze gebaut und gehört beiden zur Hälfte, also sowohl die Kosten werden geteilt als auch die Unterhaltung. Das ganze natürlich nur, wenn mindestens einer den Zaunbau fordert, dann muss sich der zweite beteiligen.

Sie müssen erstmal gar nichts bezahlen. Der zaun wurde einseitig errichtet, damit haben Sie nichts zu tun. Warum sollten Sie für die Gartengestaltung Ihres Nachbarn zahlen? Das ist nicht Ihr Zaun, auch nicht anteilig, er steht nicht auf der Grenze, also haben Sie damit nichts zu tun.

Der Mieter dürfte eher den vermieter dran kriegen, da der für die verkehrssicherheit des Grundstücks zu sorgen hat. Und bis Mieter und Vermieter sich einig sind, wurden Sie als möglicher Sponsor schon wieder vergessen.

Gruß,

Bolanger

: Hallo,

: wir haben auf einem rechteckigen Hanggrundstück 2007 ein Haus gebaut. Hinter unserem Grundstück steht bereits ein Haus, das aufgrund der Hanglage höher gelegen ist. Da dort zwei kleine Kinder wohnen, haben wir die Bewohner (Mieter) angesprochen, dass wir hier doch ein Absturzrisiko für die Kinder sehen und daher das Ziehen eines Zaunes für sinnvoll erachten. Daraufhin sprachen die Mieter den Vermieter an, der sich aber nicht rührte. Daraufhin hat der Mieter nun selbst einen Zaun gezogen und bittet uns um Übernahme der Materialkosten.
: Kann jemand die Rechtslage erläutern?

: Für eine kurze Rückantwort wäre ich sehr dankbar und verbleibe

: mit freundlichen Grüßen

: Holger Manske





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