Re: Grenzbebauung 9 m-Einbeziehung Dachüberstände


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Abgeschickt von Passau am 13 Mai, 2008 um 12:51:50

Antwort auf: Grenzbebauung 9 m-Einbeziehung Dachüberstände von Thomas am 08 Mai, 2008 um 11:25:38:

Art. 6 Abs. 8 Nr. 1 BayBO sagt aus, dass Dachüberstände bei der Bemessung der Abstandsflächen außer Betracht bleiben. In den Vollzugshinweisen dazu heißt es, dass hierunter nur ortsübliche Dachüberstände fallen. Aufgeständerte Dachüberstände und solche mit einer größeren Tiefe als 1,50 m werden daher regelmäßig Abstandsflächen auslösen. Im Einzelfall beim Bauamt vor Ort nachfragen.



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