Re: Baumangel


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Abgeschickt von J.K. am 01 August, 2004 um 08:53:31:

Antwort auf: Was tun bei Schimmelbefall von Stefanie am 28 Juli, 2004 um 15:47:47:

Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung möglich, wenn dies beweisbar ist. Das geht aber nur bei Mängeln, die der Käufer kannte und böswillig verschwiegen hat. Dies geht aber nur binnen Jahresfrist und die ist bald um. Und auf keinen Fall einen falschen Rechtsanwalt nehmen.


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