Re: Seecontainer als Garage - Nachtrag


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Abgeschickt von Bauassessor am 14 Mai, 2008 um 09:38:53:

Antwort auf: Re: Seecontainer als Garage - Nachtrag von Ralf am 13 Mai, 2008 um 12:00:50:

Hallo,

also laut BauNVO ist in einem Reinen Wohngebiet gem. § 3 folgendes zulässig:

Wohngebäude

Ausnahmsweise auch:
- Läden und nicht störende Handwerksbetriebe, die zur Deckung des täglichen Bedarfs für die Bewohner des Gebietes dienen, sowie kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes
- Anlagen für soziale Zwecke sowie den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienenden Anlagen für kirchliche, kulturelle, gesundheitliche und sportliche Zwecke.

In der Kommentierung (Fickert / Fieseler, 10. Auflage) steht zum Stichwort "Räume für die Ausübung freiberuflicher Tätigkeiten" (RN 22):
"Sie sind im WR-Gebiet zulüässig, wenn sie 'wohnartig' genutzt werden." ... Weiter heißt es:
"Ein Architekturbüro kann in einem WR-Gebiet unzulässig sein, wenn es nach Größe, Zweckbetimmung und Ausgestaltung keiner wohnartigen Berufsausübung zu dienen bestimmt ist."

In dem von Ihnen beschriebenen Fall eines reinen Lagerraums denke ich, dass die Nutzung nicht wohnartig ist und daher in einem WR nicht zulässig ist.


: Ich habe etwas gefunden, was die Aussagen der Stadt unterstützt. Die sagen nämlich, daß vor der Entscheidung, ob etwas genehmigungsfrei oder genemigungspflichtig ist, das bundesweit einheitliche Bauplanungsrecht steht.
: Dieses sagt aus, daß in reinen Wohngebieten nur Wohngebäude etc etc erlaubt sind und "Garagen sind nur für den durch die zugelassene Nutzung verursachten Bedarf zulässig."
: Definiere ich meinen Container als Garage, muß ich nachweisen, daß ich auch ein Haus da habe und die Garage dafür nutze.

: Aaaber: Für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger und solcher Gewerbetreibender, die ihren Beruf in ähnlicher Art ausüben, sind ... Räume zulässig.

: Ich bin Fotograf und somit Freiberufler. Also dürfte ich doch jetzt meine Gegenstände, die zur Ausübung dieses Berufes notwendig sind (Leinwände, Requisiten etc) dort lagern, oder?

: Wer kann helfen?





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