Abgeschickt von K.D. am 14 Mai, 2008 um 12:43:54
Antwort auf: Grenzabstand bei Poolbau von Chris am 12 Mai, 2008 um 09:52:35:
: Hi
: Ich habe begonnen auf meinem Grundstück einen Pool zu bauen . Ich bin auf einer Seite etwa 120cm von der
: Grundstücksgrenze entfernt .
: Nun kam mein Nachbar und erklärte mir das ich gefälligst
: nach §7 NbauO 300 cm Abstand zu halten hätte .
: Da es sich aber bei einem Pool nicht um ein Gebäude handelt sondern um eine besondere bauliche Anlage denke
: ich das ich nach § 12a diesen Abstand nicht halten muss .
: Wer weiss genaues ? Wer kann helfen ?
: Danke im vorraus
Antwort: Der Pool ist kein Gebäude und bei einer Normalhöhe geht auch keine Wirkung wie von einem Gebäude aus. Also keine Abstandflächen. Etwas anderes gilt, wenn der Pool noch überdacht wird.