Wer ist für die Hangsicherung bei aufgefülltem Geländezuständig ?


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Abgeschickt von Schneckerich am 14 Mai, 2008 um 13:21:49

Unser Neubau steht auf dem natürlichen Gelände, der unseres Nachbarn auf aufgefülltem. Höhenunterschied ca. 1,5 m.
Nun wollen wir unsere Aussenalage anlegen und haben den Nachbarn den Vorschlag gemacht Pflanzringe zur Hangsicherung zu verwenden und uns dies zu teilen. Antwort war wenn überhaupt kommen da L-Steine hin, weil die Pflanzringe ihm nicht gefallen (Er würde diese ja gar nicht von oben sehen)ausserdem müssten wir den Hang absichern da unser Grundstück tiefer liegt.

Im Internet habe ich gelesen, dass dies zutreffen würde wenn wir unser Grundstück "vertieft" hätten. Aber wie ist es nun im umgekehrten Fall ?

Es dreht sich um ca 10 M zwischen Garagenrückseite und Hang. Wir haben dort einen Freisitz geplant(abendgarten) und keine Lust auf nackten Beton zu schauen.



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