Re: Ungerechtfertigte Errichtung von Wochenendhäusern


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Abgeschickt von Bolanger am 14 Mai, 2008 um 18:44:43:

Antwort auf: Ungerechtfertigte Errichtung von Wochenendhäusern von Thomas Engel am 14 Mai, 2008 um 14:22:30:

Hallo,

erstmal ist für die Bebauung typischerweise die Gemeinde zuständig und nicht der Staat. Wenn die Gemeinde nachweisen kann, dass die bauten nicht genehmigt wurde, dann kann sie durchaus den Abriss fordern. Es stellt sich allerdings die Frage, ob die Gemeinde das wirklich kann. Gibt es vielleicht einen Hausbesitzer, der noch eine Baugenehmigung hat? Was steht im Grundbuch? meist is dort etwas zur Bebauung vermerkt. Wennd a nichts steht, dann haben Sie in meinen Augen schlechte Karten.

Gruß,

Bolanger


: Hallo,
: kann mir jemand sagen ob der Staat das Recht hat nach ca. 50 Jahren den Abriss von Wochenendhäusern anzuordnen mit der Begründung das diese Häuse nie genehmigt worden sind ? Wie gesagt die Häuser stehen bereits seit fast 50 Jahren.
: Hintergrund ist das Interesse der Stadt das Umland zu bebauen. Hierfür werden die Grundstücke unbebaut als Ausgleichsfläche benötigt.





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