überhöhte Grenzbebauung 5,12m


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Abgeschickt von steve am 15 Mai, 2008 um 06:53:58

Hallo,
folgender Fall liegt bei mir vor. Ich habe ein Flurstück gekauft, was ein Privatweg ist. Dieser Privatweg gehört mir zu 2/3 und meinem Nachbarn A zu 1/3. Nun hat mein Nachbar B vor mir und nach meinem Nachbarn A gebaut. An diesen Privatweg grenzt von Nachbar B als Grenzbebauung eine Garage. Höhe laut Bauamt und Bauanzeige 69a 5,12m. Nun sind keine Bau- bzw. Grundlasten auf dem Privatweg eingetragen. Meine Vorbesitzer des Grundstückes bzw. Nachbar A hat keine schriftliche Zustimmung für die erhöhte Grenzbebauung gegeben. Das Bauamt gibt den Fehler zu (mündlich), aber der Rückbau wird nicht angeordnet. Nun meine Frage: wenn ich nicht gegen die erhöhte Grenzbebauung widerspreche (wo?), wird dann nicht eine stillschweigende Grundlast eingetragen oder kann ich den Nachbarn B, bzw. den Architekten bzw. das Bauamt in die Pflicht nehmen?
Bin auf euere Antworten gespannt.

Steve



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