Re: Bestandsschutz im Außenbereich


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Abgeschickt von Bauassessor am 15 Mai, 2008 um 10:35:18:

Antwort auf: Bestandsschutz im Außenbereich von mini91 am 14 Mai, 2008 um 22:18:19:

Hallo,

einen Nachweis, dass der Hundezwinger bereits damals bestanden hat, können Sie nur über Luftbildaufnahmen, Fotografien etc. mit eindeutiger Jahresangabe bringen. Fragen Sie mal im Archiv Ihrer Gemeinde nach, ob es so etwas gibt.

Falls Sie ein solches Foto finden, ist das aber noch kein Nachweis, dass der Zwinger nach geltendem Recht und genehmigt gebaut worden ist. Dafür müßten Sie prüfen lassen, ob der Hundezwinger nach damaligen Recht zulässig war und hätte genehmigt werden können. Auf der Grundlage können Sie dann quasi rückwirkend eine Genehmigung beantragen...

Viel Erfolg!


: In einem Garten, heute Außenbereich,wurde zu DDR-Zeiten 1987 ein Hundezwinger errichtet wofür heute keine Beweißmittel mehr vor liegen. Jetzt soll der Zwinger abgerissen werden da im Außenbereich keine Neubauten genehmigt werden und der Bestand nicht genau nach gewiesen werden kann.
: Wie kann man der Bauaufsichtsbehörde glaubhaft machen das dieser Hundezwingen schon damals bestanden hat.





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