Abgeschickt von de kräft am 15 Mai, 2008 um 11:09:59:
Hallo!
gegeben ist ein altes Einfamilienhaus, welches sich in MV, auf dem Lande und im Außenbereich befindet; dieses wurde angefangen zu sanieren und nun verfällt es vor sich hin.
Problem: Kommune sagt: "das Haus ist nicht mehr für Wohnzwecke zulässig. Auch nicht nach Sanierung."
Frage: " Kann einem alten Bauern- und Wohnhaus die wohnliche Nutzung untersagt bzw. aberkannt werden? Oder geht man hier auf Dummfang?