Dachanbindung - wer trägt die Kosten


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Abgeschickt von Chrissi am 15 Mai, 2008 um 16:57:12

Hallo,

wir haben in Baden-Württemberg vor zwei Jahren unser damals noch alleinstehendes Reihenmittelhaus fertig gestellt. Unser Dach wurde damals selbstverständlich mit den Randziegeln versehen (ca. 5 cm Überstand), damit wir den optimalen Regenschutz haben und es überhaupt nicht absehbar war, wann die Nebengrundstücke verkauft würden. Nun wurde ein Nachbarhaus. Der neue Nachbar musste nun die Dachanbindung entsprechend seiner veränderten Dachhöhe und der Verschiebung des Gebäudes (entsprechend dem Baufenster) um 1,50 m nach hinten, anpassen. Der Architekt unserer Nachbarn meinte, die Kosten seien zu teilen. Unser Architekt meinte, der der zuerst gebaut hätte, wäre hier im Vorteil und wir müssten keine Kosten tragen, er wisse jedoch nicht, in welchem Gesetzestext dies verankert sei.
Unser Bauleiter erklärte uns das gleiche und meinte, dass habe er noch nie gehört, dass man von den "Erstbauern" Kosten verlangen würde.
Daraufhin habe ich im Neubaugebiet bei den Bauherren recherchiert, die in gleicher Weise ihr Reihenhaus als erstes gebaut haben und hörte von diesen fünf die gleiche Antwort: sie hätten nichts zahlen müssen. Leider finde ich für unser Verhandlungsgespräch keinen Geseztestext, der dies konkret wieder gibt. Wer kann mir weiterhelfen?


Chrissi




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