Re: Berechnung umbauter Raum bei Gartenhütte


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Abgeschickt von Hans Mastnak am 15 Mai, 2008 um 18:35:28

Antwort auf: Re: Berechnung umbauter Raum bei Gartenhütte von Dirk Baumeister am 13 Mai, 2008 um 21:23:47:

: : : : : der umbaute Raum wird nach den Regeln der DIN 277 ermittelt. Berücksichtigt werden die äußeren Abmessungen der Hülle (also Oberkante Dach bzw. Aussenkante Wand); es wird unterschieden in vollständig umschlossen und überdeckte Teile (BRIa: Brutto-Rauminhalt), nicht in voller Höhe umschlossene aber überdeckte Bauteile (BRIb)und nicht überdeckte Bauteile (BRIc). Die Veranda gehört also zum Bruttorauminhalt aber in einen anderen Bereich.

: : : : >>>>>Vielen Dank erst mal. Wenn ich das richtig verstanden habe, wäre ein Haus mit 3x3m und 3m Giebelhöhe = 27 m3 umbauter Raum (obwohl das Dach schräg ist). Mit einer 2m tiefen Veranda (überdacht) kämen nochmal 3x2x3 = 18 m3 dazu, also insgesamt 45 m3 = zu groß. Oder rechnet man die Veranda als "nicht voll umschlossen aber überdeckt" nicht voll dazu? Das mit dem "Bruttorauminhalt in einem anderen Bereich" hab ich nicht ganz kapiert.......Danke für die Hilfe,
: : : : Gruß
: : : : Mastnak <<<<<<

: : : ... genau so NICHT ...
: : : Es wird GENAU das Volumen errechnet, das durch Bauteile umschlossen ist. Der Giebel (das Giebeldreieck) wird also als Fläche ermittelt und zur Ermittlung der Kubatur (oder umbauten Raumes in m³) mit der Breite des Gebäudes multipliziert.
: : : Die Volumina werden für jeden Bereich (a=vollständig umschlossen und überdeckt, b, c) zunächst getrennt ermittelt und ggf. am Ende zu eiem gesamten umbauten Raum zusammen gefasst.

: : >>Der letzte Halbsatz ist wohl der Kern der Sache. Gibt es für die verschiedenen Bereiche unterschiedliche Faktoren, wie sie zum Gesamtraum hinzugerechnet werden und wenn ja, wie groß sind diese? Wenn ich das noch weiß, kann ich wohl selber zusammenrechnen. Vielen Dank für die Geduld........

: Nein, gesonderte Faktoren gibt es nicht. Je nachdem wozu die Berechnung dienen soll, ist es sinnvoller die Einzelwerte erstmal nicht zusammen zu zählen aber das muss für den Einzelfall entschieden werden.

>>>>> Jetzt muß ich konkret werden. Ich darf 40 cbm umbauen. Laut Prospekt hat das 3 m hohe Gartenhaus "nackt" ca. 38 cbm. Ich möchte aber die optional erhältliche Terrasse (7,2 qm) mit Vordach dazunehmen. Darf ich annehmen, daß ich damit immer noch im erlaubten Bereich des umbauten Raumes bei Gartenhäusern bin? Ich habe mit jetzt schon die Finger wundgegoogelt, aber nirgends finde ich was Greifbares. Bei der Stadtverwaltung wollte ich mal vorerst keine schlafenden Hunde wecken. Danke schon mal..<<<<<<<



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