Grenzabstände


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Abgeschickt von O. Bruns am 02 August, 2004 um 12:28:33

Hallo und guten Tag,

ich habe vor auf unserem Grundstück nach aushub der Baugrube ein Teil des Aushubes zum aufschütten des Geländes zu verwenden. D. h. an den Grenzen zum Nachbarn ist die aufgeschüttete Höhe 0,0 und geht dann in einem Abstand von ca. 50cm -100cm auf 50cm bis 100cm hoch. diese 'kleine' Böschung wird (wie auch immer) bepflanzt.
Nun: ab wann muss ich einen Grenzabstand für solche Aktionen einhalten? Und/oder genügt eine Nachbarschaftseinverständniserklärung (was für ein Wort...)?
Das Bauvorhaben ist in Hesse, Main-Kinzig-Kreis. Leider kann ich im Moment vom Bauamt keine konkreten Aussagen bekommen, da wohl alle 'Kompetenzen' im Urlaub sind...
Und noch eins: wenn unser ans Haus angebautes Carport über die 3m-Grenzlinie zum Nachbar hinaus ragt, genügt hier dann auch eine Eiverständniserklärung?
Danke im Voraus!!

O. Bruns


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