Re: Sichtschutz / Berlin / Bauordnung Bln. vs NachbG


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Abgeschickt von Daniel am 16 Mai, 2008 um 09:18:43:

Antwort auf: Sichtschutz / Berlin / von Daniel am 16 Mai, 2008 um 08:19:18:


Nach Bauordnung Berlin ist es zulässig, das Nachbarschaftsgesetz behandelt meiner Meinung nach den Fall garnicht, bzw. geht von der Einfriedung aus. Die Einfriedung ateht ja schon seit 10 Jahren, also das der Sichtschutzzaun seperat erstellt wurde.
Wie ist die Sachlage zu bewerten?

Gruß


: Hallo,

:
: angenommen es steht eine Einfriedung in Berlin, schon seit Jahren, 1,25m Maschendrahtzaun, in einem Wohngebiet wo Mehrfamilienhüser stehen, also keine Kleingartensiedlung.

: Nun hat der Eine einen Sichschutz aufgestellt, normnaler Sichtschutz(Baumarktwände), höhe 1,80m und der Andere mag das nicht.

: Der Knackpunkt ist, dass es sich ja nicht um die Gesetzteslage der Einfriedung nach NachBG handeln kann, da der kleine Zaun je neben der Einfriedung steht.
: Dann wohl eher BGB o.ä.?!?

: Frage: Ist ein solcher Sichtschutz, der nicht auf der Einfriedungsgrenze liegt(vorher beschriebener Umstand, in irgendeiner Art und Weise anfechtbar, bzw. darf der Sichtschutzbauer daran gehindert werden auf seinem Grund einen solchen Zaun zu erstellen.

: Mit freundlichen Grüßen

:
: Daniel





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