Re: Re:Rückfrage zu Hundezwinger


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Abgeschickt von K.D am 16 Mai, 2008 um 10:18:15

Antwort auf: Re: Re:Rückfrage zu Hundezwinger von mini91 am 16 Mai, 2008 um 08:00:30:

: : : Da keine Möglichkeit besteht einen Nachweis für den Bestand meines Hundezwingers seit 1987 zu erbringen muß ich ihn wohl auf Wunsch der Bauaufsichtsbehörde abreißen. Besteht die Möglichkeit den Zwinger ,wenn er "ortsveränderlich" wäre doch zu behalten.

: : Antwort: Was ist mit "ortsveränderlich" gemeint? Wie groß ist der Zwinger? Nur Umzäunung oder auch mit Dach und wie groß ist dann der überdachte Anteil?

: :Rückantwort: Der Zwinger ist 12 Quatratmeter diese sind auch voll überdacht.

Antwort: Ich hatte noch vergessen, nach dem Bundesland zu fragen.
Zu DDR-Zeit war bis 5 qm bebaute Fläche oder 3 m Höhe nicht zustimmungspflichtig, aber der Zwinger ist ja größer.



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