Re: Seecontainer als Garage


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Ralf am 16 Mai, 2008 um 13:23:41

Antwort auf: Re: Seecontainer als Garage - Nachtrag von Bauassessor am 14 Mai, 2008 um 09:38:53:

Danke für die Antworten. Also scheidet eine Nutzung als freiberuflicher Fotograf aus.
An den Nachbarn vermieten möchte ich den Container auch nicht.

Der Besitzer des Grundstückes wohnt 2 Straßen weiter, ca 150 m Luftlinie. Wenn es sein Container wäre und er diesen Container als Garage vermietet, dürfte es doch genehmigt sein? Das Bauamt nimmt keinen Anstoß am Container an sich, sondern an der Nutzung. Die Herrschaften sind der Auffassung, ich dürfe als Ortsfremder da keinen Container hinstellen, egal für welchen Zweck.

Als Garage wollen die es dann nur gelten lassen, wenn ich in unmittelbarem Umkreis wohnen würde. Was ist der unmittelbare Umkreis? Ein Restaurantbesitzer hat Teiel des Grundstückes als Parkplättze für sein Restaurant deklarioert, obwohl die Gaststätte ca 300 m Luftlinie entfernt ist.





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]