Re: Recht auf rückseitigen Zugang bei RMH?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 16 Mai, 2008 um 14:20:39

Antwort auf: Recht auf rückseitigen Zugang bei RMH? von Ralph am 16 Mai, 2008 um 10:01:18:

: Ich bin bei einer Hausarbeit auf folgendes Problem gestoßen:
: Bei Reihenendhäusern besteht ja die Möglichkeit, den hinteren Grundstücksbereich auch von vorne zu erreichen, was auf Grund der Bebauung bei RMH nicht möglich ist.
: Gibt es bei Reihenmittelhäusern einen gesetzlichen (LBO abhängig?) Anspruch auf einen rückseitigen Zugang zum Grundstück?
: Vielen Dank für die Unterstützung.

Warum sollte es den geben? Wie hätten mit einer solchen Forderung Blockinnenbereiche entstehen können?

Die gesetzliche Anforderung ist die vorhandene Erschließung des Grundstücks als Voraussetzung der Bebauung.




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