Baugerüst fällt um! - Wer haftet (Schmerzensgeld für Geschädigten)?


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Abgeschickt von anonym am 16 Mai, 2008 um 18:43:24

Guten Tag!

Folgender Sachverhalt:
Am vergangenen Samstag half ich bei einer befreundeten Familie ein Baugerüst abzubauen, welches benötigt wurde, um deren Haus neu zu streichen. Der Vermieter des Gerüstes hatte an diesem Tag keine Zeit und sagte, man könne es selbst abbauen und ihm dann vorbeibringen, wofür er uns einen LKW auslieh. Aufgebaut wurde das Gerüst ein paar Tage zuvor vom Vermieter selbst.
Beim Abbau fiel das Gerüst um! Die beiden obersten Etagen hatten wir bereits abgebaut und ich stand noch auf der Untersten, während einer der Söhne der Familie vom Boden aus an einem Ende des Gerüstes mit dem Abbau dieser letzten Etage begann. Er entfernte dabei an einem von insgesamt vier Gerüst-Abschnitten eine Querverstrebung, woraufhin das gesamte Gerüst in sich zusammenklappte und ich aus ca. 2-2,5m sprang.
Bei der "Landung" zog ich mir eine starke Prellung der linken Ferse und des rechten Handgelenks und einen Haarriss im rechten Fersenbein zu. Ich verbrachte eine Nacht im Krankenhaus und darf mein rechtes Bein nun vier Wochen nicht belasten.

Wie sich im Nachhinein herausstellte hätte das Gerüst nicht umfallen dürfen, wenn es korrekt aufgebaut gewesen wäre. Eine solche Verstrebung, wie sie der Sohn aus einem Abschnitt entfernte, hätte an allen vier Gerüstabschnitten vorhanden sein müssen, war jedoch nur an diesem einen angebracht. Der Vermieter hat also "gepfuscht".


Nun meine Frage:
Wer haftet in einem solchen Fall? Der Bauherr oder der Vermieter des Gerüstes? Oder gar der Sohn, der die Querverstrebung entfernt hat?
Mein Problem ist, dass ich nicht möchte, dass die befreundete Familie (der Bauherr) zur Rechenschaft gezogen wird, sondern der Vermieter des Gerüstes, da dieser in meinen Augen zweimal fahrlässig gehandelt hat. Einmal beim falschen Aufbau und das zweite Mal, da er das Gerüst nicht selbst abgebaut hat.
Kann ich mit einem Schmerzensgeld vom Haftenden rechnen? Wenn ja in welcher Höhe (starke Prellungen der linke Ferse und des rechten Handgelenk, Haarriss im rechten Fersenbein, Krankenhausaufenthalt, vier bis sechs Wochen krankgeschrieben, drei bis vier Wochen auf Krücken angewiesen...)?


Vielen Dank schonmal im Vorraus!

mfg



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