Re: Bei Kellerumbau nachträglich Baugenehmigung oder Nutzungsänderung wie und wo?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von simsek am 17 Mai, 2008 um 22:43:00

Antwort auf: Re: Bei Kellerumbau nachträglich Baugenehmigung oder Nutzungsänderung wie und wo? von Dunja am 25 September, 2006 um 11:06:23:

: Wenn ich es richtig verstanden habe, haben sie eine Eigentumswohnung gekauft?
: Im Grundbuch setht ja nur die Flurnr. und die Wohnungsnr. mit Hinweis auf die entsprechende Teilungserklärung.
: Schauen sie in Ihre Teilungserklärung, was gehört zu Ihrer Wohnung, stimmt die Größe, stimmt der Grundriss, Lage. Wenn ja, dann sit alles in Ordnung.
: Mit freundlichen Grüßen
: Dunja




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]