Ist Nachbars


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Abgeschickt von S.N. am 19 Mai, 2008 um 11:54:32

Guten Tag,

wir haben Baupläne unseres zukünftigen Nachbarn vorliegen, zur Bewilligung. Wir hatten schon Entwürfe abgelehnt, da u.a. seine Sichtschutz- Mauer (6 x 2m hoch) zwischen beiden Grundstücken geplant war - die Vorschriften aber besagen, dass Grenzmauern eine max. Höhe von nur 1 m zulassen. Daraufhin änderte Nachbar den Text von Mauer auf "Geräteabstellraum mit Glasdach" - zog 2 kurze Flügel links und rechts der Mauer... Da sein Haus aber nur 2,5 m von unserer Grenze entfernt steht, dazwischen sein Schuppen/Mauer steht (mit nun max. 1 m Seitentiefe), ist es offensichtlich, dass er dieses Teil nie als Abstellfläche nutzen wird. U.a. da auch direkt sein Nord-Fenster/Badezimmer (dito 6 m lang) genau darauf blickt....

Nun meine Frage: gibt es Vorschriften, wann ein Geräteschuppen ein solcher ist (Mindestgröße/Tiefe, etc). Laut Behörde wäre dies aber so zulässig (?). Die haben ihm aber noch viel mehr bewilligt, was gegen die Bauvorschriften spricht und wir schon Einspruch erhoben hatten (Baulinienüberschreitung, EFH sitzt 90 cm über dem erlaubten, etc pp....). Geld regiert wohl auch in unserer Behördenwelt...

Danke für ein schnelles Feedback!





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