Einwand gegen Architektenhonorar


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Abgeschickt von Siggi am 19 Oktober, 2003 um 18:00:58:

Ich würde gerne meinen faulen Architekten ein wenig ärgern. Dieser hat mir eine Rechnung geschickt, die wohl kaum nachvollziehbar ist. Muss ich diesen Mangel jetzt direkt rügen oder kann ich ihm das auch ohne draufzuzahlen nach Erhalt der Zahlungsklage vor Gericht mitteilen? Das würde ihn ja dann einige tausend Euro kosten, was dem entspricht, was er verdient hat. ;-)


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