Re: Bauunterbrechung


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Abgeschickt von Gast123 am 21 Oktober, 2003 um 12:21:25:

Antwort auf: Re: Bauunterbrechung von daniel am 20 Oktober, 2003 um 21:21:55:

§ 6 VOB.......6. Sind die hindernden Umstände von einem Vertragsteil zu vertreten, so hat der andere Teil Anspruch auf Ersatz des nachweislich entstandenen Schadens, des entgangenen Gewinns aber nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Das dümmste was passieren kann ist, dass sich der Unternhemer irgendwie im Prozess plötzlich auf höhere Gewalt beruft oder behauptet, die fehlenden 3 Wochen in anderen Bauphasen wieder reingeholt zu haben. Das müssen Sie vorher absichern. Die Erstberatung beim Anwalt wäre hier wohl nicht ganz falsch. Würde es auch versuchen, wenn mir ein Schaden im obigen Sinne entstanden wäre. Schreiben Sie bei Gelegenheit hier ruhig nochmal was letztlich rausgekommen ist..................


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