Re: Einwand gegen Architektenhonorar


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Abgeschickt von Gast am 22 Oktober, 2003 um 11:07:41:

Antwort auf: Einwand gegen Architektenhonorar von Siggi am 19 Oktober, 2003 um 18:00:58:

Die Rechnung muss nachvollziehbar sein. In der ersten Instanz rügen ist OK, aber beim OLG ist dann kein neuer Vortrag mehr möglich.


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