Abgeschickt von Gast am 22 Oktober, 2003 um 11:07:41:
Antwort auf: Einwand gegen Architektenhonorar von Siggi am 19 Oktober, 2003 um 18:00:58:
Die Rechnung muss nachvollziehbar sein. In der ersten Instanz rügen ist OK, aber beim OLG ist dann kein neuer Vortrag mehr möglich.