Re: Einstellung des Geschäftsbetriebes


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Abgeschickt von paule am 22 Oktober, 2003 um 13:06:49

Antwort auf: Re: Einstellung des Geschäftsbetriebes von Gast am 22 Oktober, 2003 um 12:13:59:

Hallo,

bei uns sind Arbeiten für ca. 7000 € zu machen und 11000€ habe ich noch zurückbehalten. Jetzt kommt der Bauträger aber noch mit Mehrkosten von 4500 € von Leistungen die er erbracht hat, mit denen wir aber gar nicht gerechnet haben. In unserem Bauvertrag steht aber ausdrücklich geschrieben, daß Sonderwünsche vom Bauherrn ausdrücklich schriftlich genehmigt werden müssen.

Kann ich den Vertrag mit dem Bauträger kündigen?
Der Bauträger kann doch gar nicht mehr weitermachen...Was passiert, wenn wir die Schlußrechnung nicht bezahlen?


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