Re: Einstellung ....


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Abgeschickt von Gast am 22 Oktober, 2003 um 14:47:36:

Antwort auf: Re: Einstellung des Geschäftsbetriebes von paule am 22 Oktober, 2003 um 13:06:49:

Gehen wir also, weil sie dazu nichts gesagt haben, mal davon aus, dass die Grenzen der MaBV eingehalten sind und sie einen VOB/B Vertrag haben. Grundsätzlich gilt natürlich, dass Sonderwünsche vom Bauherrn ausdrücklich schriftlich genehmigt werden müssen. Rein rechtlich betrachtet, heißt das nicht, das daran kein Weg vorbei führt. Wenn beide Parteien sich einig sind, dann gelten trotz Schriftformklausel mündliche Abreden vorrangig. Die Klausel bewirkt nur, dass der Unternehmer die Beweislast trägt.
Wie setzen sich die 4500 € zusammen?

Lesen Sie im übrigen wegen Kündigung etc. mal die §§ 8, 2, 16 VOB/B ! Da steht alles drin.





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