Re: Mietminderung bei Baulärm


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Abgeschickt von Gast am 23 Oktober, 2003 um 20:39:24:

Antwort auf: mietminderung bei baulaerm von anselm am 23 Oktober, 2003 um 16:14:21:

Es gibt da eine Anzeigepflicht:
Der Mieter ist verpflichtet, den erkannten Mangel umgehend und sofort an den Vermieter zu melden! Unterbleibt eine solche Mängelanzeige, so verliert der Mieter das Recht zur Mietminderung. Im Nachhinein mindern geht nicht.



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