Re: Schadensersatz bei Hauskauf


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Abgeschickt von Gast am 23 Oktober, 2003 um 20:55:28:

Antwort auf: Schadensersatz bei Hauskauf von T.Meyer am 12 Oktober, 2003 um 11:49:51:

Siehe OLG Celle, AZ: 4 U 71/97
In diesem Fall hatte der Käufer eines Hauses wegen arglistiger Täuschung Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer geltend gemacht. Das OLG Celle hat die Klage abgewiesen mit der Begründung, dass Schadensersatz wegen arglistiger Täuschung wohl grundsätzlich bei Verschweigen von entscheidenden Mängel begründet sein könne, wenn die fehlende Information über die Mängel für den Kaufentschluß entscheidend ist. Bei den so geltend gemachten Beträgen und Prozentsätzen könne man aber nicht davon ausgehen, dass die fehlende Offenlegung der Mängel für den Kaufentschluß kausal gewesen sei.



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