Re: Bauherr zahlt nicht


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Abgeschickt von Gast am 23 Oktober, 2003 um 21:04:03:

Antwort auf: Bauherr zahlt nicht von Klopfer am 22 Oktober, 2003 um 09:31:31:

Die Leistungen sind durch eine prüfbare Aufstellung nachzuweisen, die eine rasche und sichere Beurteilung der Leistungen ermöglichen muss.Der Auftraggeber hat die ihm übersandte Schlussrechnung nach Zugang unverzüglich daraufhin zu überprüfen, ob alle von ihm für notwendig erachteten Unterlagen beiliegen.
Fehlende Unterlagen hat er unverzüglich anzufordern. Unterlässt er dies, kann er sich nicht auf mangelnde Fälligkeit der Schlussrechnung berufen, wenn davon auszugehen ist, dass ihm die erforderlichen Unterlagen so rechtzeitig zugegangen wären, dass die Rechnungsprüfung im Rahmen der 2-Monatsfrist des § 16 Abs. 1 VOB/B hätte erfolgen können.




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