Urteil


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Abgeschickt von Michael am 25 Oktober, 2003 um 12:53:41:

Antwort auf: Gebaut auf schrumpfende Überschussbeteiligungen von Betroffener am 24 Oktober, 2003 um 09:43:49:

Guten Tag! In einem rechtskräftigen Urteil hat das OLG Karlsruhe in so einem Fall das Kreditinstitut in die Pflicht genommen. Es bleibt deshalb auf einer Finanzierungslücke von rund 45.000 Euro sitzen. Begründung der Richter: Im Vertrag habe gestanden, das Hypothekendarlehen werde durch die Lebensversicherung getilgt. Der Kunde habe nicht davon ausgehen müssen, dass er die Gefahr einer geringeren Auszahlung tragen muss (Aktenzeichen: 15 U 8/02). Ein Umstand kam dem Kunden dabei entscheidend zu Gute: Im Vertrag hatte der Sparkassen-Mitarbeiter alternative Regelungen für „Tilgungsdarlehen“, „Abzahlungsdarlehen“ und „Festdarlehen“ gestrichen. Somit blieb nur die Vereinbarung, wonach das Darlehen mit der Lebensversicherung getilgt wird. Auch dann, wenn die Versicherungsauszahlung eben nicht der Darlehenshöhe entspricht. Gruß aus Hamburg! Noch Fragen?


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