Abgeschickt von Gast am 28 Oktober, 2003 um 11:14:05:
Antwort auf: Verjährungsfrist von Berni Kazmarek am 25 Oktober, 2003 um 23:24:46:
Achtung bei sog. verdeckten oder versteckten Mängeln beginnt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche mit der Abnahme der Bauleistung zu laufen. Und nicht etwa später!