Verjährungsfrist


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Abgeschickt von Gast am 28 Oktober, 2003 um 11:14:05:

Antwort auf: Verjährungsfrist von Berni Kazmarek am 25 Oktober, 2003 um 23:24:46:

Achtung bei sog. verdeckten oder versteckten Mängeln beginnt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche mit der Abnahme der Bauleistung zu laufen. Und nicht etwa später!




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