Fahrtkosten des Handwerkers


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Abgeschickt von Gast am 28 Oktober, 2003 um 11:17:28:

Antwort auf: Fahrtkosten des Handwerkers von Joachim Datko am 27 Oktober, 2003 um 09:09:38:

Der BGH hatte sowas noch nicht zur Entscheidung vorliegen glaub ich, aber es gibt Entscheidungen der Untergereichte, wonach eine örtliche Vorwahl im Normalfall, also wenn der Kunde nichts anderes annehmen darf, davon ausgehen kann, dass die Firma ortsansässig ist. Mehr als die Ortspauschale brauchen Sie nicht zu zahlen! Und der Rest der Rechnung? Was stört da noch?




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