Architekt oder Fliesenleger?


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Abgeschickt von Jane Hasselmann am 28 Oktober, 2003 um 21:08:41:

Mir steht eine Zahlungsklage eines Fliesenlegers ins Haus. Ich als Bauherr habe den Lohn mit der Begründung verweigert, dieser habe die Fliesen verlegt als der Estrich noch zu feucht war; dadurch seien Hohlräume unter den Fliesen entstanden, so dass Fliesen über kurz oder lang brechen können. Der Fliesenleger forderte seinen Lohn aber mit der Begründung, mein Architekt habe den Boden ausdrücklich zur Verlegung freigegeben. Kann ich den Prozess gegen den Fliesenleger notfalls bei Architekten wieder reinholen?


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