Abgeschickt von Nabin Shrestha am 31 Oktober, 2003 um 14:14:37
Mein Finanzamt behauptet, der grundlegende Umbau eines Altbaus steht dann der Errichtung eines (neuen) Gebäudes i.S. der Übergangsregelung in § 27 Abs. 2 UStG 1993 gleich, wenn die neu eingefügten Gebäudeteile dem Gesamtgebäude das bautechnische Gepräge eines neuen Gebäudes geben oder wenn der Altbau durch den Umbau eine wesentliche Funktions- und Zweckveränderung erfährt. Ist das alles so zutreffend? Das macht in meinem Fall glatt einen sechsstelligen €-Betrag aus. Wer kann weiterhelfen?