Re: Außentreppe


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Abgeschickt von Gast am 10 November, 2003 um 08:56:59:

Antwort auf: Außentreppe von M.Mueller am 07 November, 2003 um 14:50:34:

??? Es gelten die Vorschriften der Landesbauordnung Ihres Bundeslandes sowie das Baugesetzbuch.
Auf Nachfrage wird Ihnen das Bauamt sicher die (nach deren) Einschätzung fundamentalen Gründe nennen. Dann schreiben Sie nochmal hier, weil vorher kann man nur spekulieren. Natürlich müssen Sie derweil darauf achten, dass ein Ablehnungsbescheid nicht Rechtskraft erlangt.




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