Abgeschickt von Gast am 07 Oktober, 2003 um 11:35:33:
Ich habe ein Grundstück geerbt, das angeblich teilweise bebaubar ist. Wo kann ich erfragen, ob es im Innenbereich/Außenbereich? Wer bestimmt was Außenbereich ist? Geht das nur über eine Bauvoranfrage, bei der man dann in 4 Wochen direkt Klagen muss, um Rechtskraft zu vermeiden?
Vielen Dank!