Re: Antwort


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Abgeschickt von Klaus Hagemann am 07 Oktober, 2003 um 17:17:17:

Antwort auf: Außenbereich oder Innenbereich ? von Gast am 07 Oktober, 2003 um 11:35:33:


Wenden sich sich zunächst einmal an die Auskunftsstelle des zuständigen Bauamts. Diese wird Ihnen kostenlos eine erste unverbindliche Auskunft geben. Wenn Sie den Weg der Bauvoranfrage beschreiten, dann ist tatsächlich mit Rechtskraft zu rechnen. Um diese Rechtskraft gegen Sie zu vermeiden, sollten sie einen Bekannten als vermeintlichen Käufer vorschieben, denn dann erwächst die Rechtskraft nur gegenüber diesem.



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