Re: Duldungsbescheid ?


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Abgeschickt von Gast am 02 Dezember, 2003 um 09:06:37:

Antwort auf: Re: Duldungsbescheid ? von Olaf Schlieben am 01 Dezember, 2003 um 16:20:56:

Mit dem Bescheid sind sie nicht sicher gegen etwaige Abwehransprüche der Nachbarn. Das ist ein reines Glücksspiel. Außerdem ist ein Schwarzbau meist auch ein sehr mangelhaftes Objekt. Es wurde halt in der Bauphase extrem gespart. Ist das Haus denn so megabillig, dass sich das ganze Risiko rechnet ? Würden Sie ein Auto kaufen ohne TüV nur weil irgendjemand ein mysteriöses Schreiben überreicht, wonach man Ihnen auf Widerruf eine Nutzungsmöglichkeit erteilt ?
Fragen Sie mal bei der Stadt nach, was der Grund für die angebliche Duldung ist, ob zum Beispiel das Haus da gebaut wurde, wo im nächsten Jahr wegen einen Bebauungsplanänderung eh legal gebaut werden kann.
Widerspruchsvorbehalt oder nicht ist wohl bewußt mehrdeutig formuliert.
Klären Sie mal, ob das Haus genehmigungsfähig wäre, was Brandschutz und Statik betrifft.
Und schreiben Sie dann hier nochmal!





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