Re: Baubeschreibung nicht eindeutig! Was könnte evtl. extra berechnet werden?


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Abgeschickt von Anwalt am 28 September, 2003 um 13:11:18:

Antwort auf: Baubeschreibung nicht eindeutig! Was könnte evtl. extra berechnet werden? von Gast am 28 September, 2003 um 10:41:38:

In Deutschland sind die anerkannten Technischen Regeln – DIN – , eine Grundlage für die Herstellung und Errichtung usw. maßgebend. Betrachten wir mal die Gesetze nicht.

Dieses technische Regelwerk setzt die Mindestanforderungen. Jeder Richter richtet nach den anerkannten technischen Regeln, obwohl diese keine Gesetzesgrundlage erlangt haben.
Man kann hiervon abweichen, man muss dann aber beweist die Mindestanforderung eingehalten zu haben.
Bleiben wir mal bei dem Dach.
Hier sollen Dachziegel verwendet werden. Eine spezifizierte Angabe fehlt.
Es kann doch nun jede Dachziegel genommen werden die der DIN entspricht. Die für 10 Euro entspricht der DIN, genauso die für 50 Euro. Also kein Recht auf die teuerste!

In der Bauzeichnung ist also ein Terassendach eingezeichnet welches im Angebot allerdings nicht beschrieben ist. Da werden sie es schwer haben, den Beweis zu erbringen, dass das Dach vereinbart war. Eigentlich keine Chance. So machen das die Firmen immer.



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